Betrug im Umfeld von Bestattungen

Zuletzt aktualisiert am 10. August 2023 um 14:29

Betrug im Umfeld von Bestattungen: Aus aktuellem Anlass warnen wir vor Betrügern, die Bestattungen als Aufhänger für ihre kriminelle Masche hernehmen. Wir erklären Ihnen, welche Betrugsmaschen es rund um die Bestattung gibt, welche gerade auf dem Vormarsch ist, und wie Sie sich dagegen schützen können.
Die Polizei warnt schon seit Jahren die Hinterbliebenen vor Einbrechern, die während der Beerdigung ihre Wohnungen heimsuchen und leer räumen. Neben dieser inzwischen weit bekannten Art der Kriminalität gibt es auch noch die Versandbetrüger. Diese schicken den Hinterbliebenen unverlangt Waren zu und fügen eine hohe Rechnung bei. Dabei geben sie vor, der Auftrag sei noch zu Lebzeiten vom Verstorbenen selbst erteilt worden. Da es sich meist um Lieferungen aus dem Bereich der Erotik handelt, scheuen die Angehörigen aus Scham meist den Weg zur Polizei und zahlen den Betrag.

Betrüger wollen mit einer neuen Masche an das Geld Ihres Verstorbenen.

Betrüger wollen mit einer neuen Masche an das Geld Ihres Verstorbenen.

Doch die Masche, die jetzt gerade die Runde macht, ist neu. Sie funktioniert in erster Linie deshalb, weil Banken und Sparkassen bei Überweisungen die Unterschriften zwar eigentlich prüfen müssten, dies aber je nach Höhe aus Kostengründen unterlassen.

Und so funktioniert die aktuelle Betrugsmasche

Die Täter sammeln Informationen über die Namen und Bankverbindungen von Verstorbenen. Hierzu ist ein gut funktionierendes Netzwerk erforderlich. Auf dem schwarzen Markt sind aber Listen mit Bankverbindungen und Namen in Hülle und Fülle unterwegs.
Im Namen von Verstorbenen werden nun Banküberweisungen ausgestellt und zurückdatiert. Die Unterschrift können die Täter nicht nachahmen, da sie die Originalunterschrift nicht kennen. Sie schreiben einfach den Namen des angeblichen Überweisers schwungvoll hin. Geprüft wird dieser Namenszug, wie wir wissen, ja sowieso nicht.

Damit der Trick funktioniert, wird die Überweisung einige Tage zurückdatiert und zwar vor den Zeitpunkt des Todes.
So sieht es so aus, als habe der Verstorbene den Überweisungsauftrag selbst noch zu Lebzeiten ausgefüllt
Die Beträge gehen meist auf ausländische Konten. Dabei wissen die Inhaber dieser Konten nicht einmal, dass sie Teil einer kriminellen Masche sind. Die Konteninhaber wurden über das Internet für einen leichten und lukrative Nebenerwerb angeworben. Sie müssen angebliche Kundengelder auf ihren Konten in Empfang nehmen, dürfen einen gewissen Prozentsatz davon behalten und überweisen das Geld dann weiter.
Daß sie für Kriminelle tätig sind, wissen diese Leute nicht. Da oft mehrere solcher Ahnungslosen zwischengeschaltet sind, wird es für die Polizei immer schwieriger, den wahren Zahlungsempfänger ausfindig zu machen. Letztenendes geht das Geld dann oft unter Zuhilfenahme von Bargeldauszahlungsdiensten wie Western Union an einen anonymen und nicht ermittelbaren Empfänger.

So können Sie sich vor den Betrügern und deren Masche schützen

  • Achten Sie in den Tagen rund um den Sterbefall auf ungewöhnliche Kontobewegungen.
  • Holen Sie sich in täglichen Abständen Kontoauszüge, entweder auf Papier oder online.
  • Melden Sie der Bank sofort den Todesfall.
  • Beschweren Sie sich sofort bei der Bank, wenn Ihnen Abbuchungen kriminell erscheinen.
  • Lassen Sie sich die Überweisung zeigen und prüfen Sie die Unterschrift.
  • Bestehen Sie auf Rückbuchung beziehungsweise Wiedergutschrift des Betrages.
  • Gehen Sie zur Polizei und erstatten Sie Anzeige, wenn Sie feststellen, dass jemand in betrügerischer Absicht gehandelt hat.

Mit etwas Vorsicht kann man die kriminellen Überweisungen leicht erkennen: Sie gehen meist an Privatleute, deren Namen Sie natürlich nicht kennen. Aber achten Sie auch auf Überweisungen an Firmen und Institutionen, die besonders hoch ausfallen. Auch das kann ein Indiz dafür sein, dass jemand hier den Namen dieser Institution missbraucht.
Das Geld sollten Sie in den allermeisten Fällen problemlos wieder bekommen, denn wenn Sie unsere obigen Vorsichtsmaßnahmen walten lassen, kann man Ihnen keine Sorglosigkeit als Mitschuld anrechnen.
Der Schwarze Peter liegt eindeutig bei der Bank, die die Unterschrift auf dem Überweisungsträger nicht sorgfältig geprüft hat.

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