Traueranzeigen

Zuletzt aktualisiert am 10. August 2023 um 11:53

Bei Traueranzeigen handelt es sich um die öffentliche Bekanntmachung eines Todesfalls. Mit dieser Information gilt es, dem beziehungsweise der Verstorbenen ein Gedenken zu setzen und auf das Ableben hinzuweisen. Durch diese Bekanntmachung erhalten neben den unmittelbar Hinterbliebenen auch andere Menschen die Möglichkeit, der verstorbenen Person die letzte Ehre zu erweisen. In diesem Blogartikel möchten wir Ihnen eine Hilfestellung geben, auf was es bei einer Traueranzeige ankommt und wie diese gestaltet werden kann.

Die informelle Traueranzeige – wichtige Daten benennen

Traditionell ist es so, dass die Todesanzeige in der regionalen Tageszeitung erscheint, meist unter der Rubrik der Familienanzeigen. Vom Erscheinungsbild her, hebt sie sich von anderen Anzeigen schon durch den charakteristischen, schwarzen Rahmen ab. Je nach Prominenz der verstorbenen Person reicht die Größe der Traueranzeige von kleineren Formaten bis zur ganzseitigen Ausführung.

Traueranzeige und Gedenkseite

Neben der traditionellen Veröffentlichung im Printbereich spielen Traueranzeigen im Internet eine immer größere Rolle. Denn auch wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten in Sozialen Netzwerken wenig aktiv war – Teilnehmer der Trauergemeinde, Angehörige und Freunde sind es mit Sicherheit.

Online-Kondolenz im Trauerportal

Deshalb haben wir hier auf unserer Webseite extra ein Trauerportal mit Gedenkseiten eingerichtet. Auch sind durch das Internet ganz neue Möglichkeiten entstanden. Selbst über große räumliche Distanzen hinweg, können Menschen Anteil nehmen, mittels Traueranzeige oder Gedenkseite kondolieren und zum Beispiel eine Gedenkkerze anzünden. Zudem ist es möglich, über eine Traueranzeige oder ein Trauerforum mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen. Denn Menschen, die sich in ähnlichen Situationen befinden, können sich oftmals gegenseitig Trost spenden.

Traueranzeigen – auf Begräbnis und Gedenken hinweisen

Folgende Angaben sollten in der Traueranzeige vorhanden sein:

  • Vor- und Nachname, gelegentlich auch Spitzname
  • gegebenenfalls akademischer Titel und Ordensnamen
  • Datum der Geburt und des Todes
  • Geburtsort und Sterbeort
  • Namen der Angehörigen, Freunde, Nachbarn, Angestellte etc.
  • Persönlichkeit und Eigenschaften des/der Verstorbenen, Bemerkungen zum Beruf, zur Laufbahn etc.
  • Danksagungen an zum Beispiel Ärzte und Pflegekräfte oder auch den beauftragten Bestatter
  • Trauerspruch, eventuell Bemerkungen zur Todesursache

Angaben zur Trauerfeier

Je nach Gestaltung der Todesanzeige werden dann die Einzelheiten zur Trauerfeier mit etwas Abstand zum vorherigen Text aufgeführt: Wo und wann die Trauerzeremonie stattfindet, Hinweise zum Kondolieren (wie beispielsweise die Bitte, am Grab kein Beileid zu bekunden), Spendenhinweise und sofern vorhanden der Link zur Gedenkseite.

Gestaltung von Traueranzeigen und Besonderheiten

Details zur Trauerfeier sollten in der Anzeige obligatorisch sein, eine feste Regel zur Gestaltung gibt es allerdings nicht. Und das ist auch gut so. Denn auch über die Traueranzeige ist es möglich, die Persönlichkeit des/der Verstorbenen zum Ausdruck zu bringen. War es zum Beispiel eine Person, die für ihr sonniges Gemüt bekannt war, dann könnte ein lächelndes Porträtfoto den Hinterbliebenen den Abschied erleichtern.

Erinnerungsbilder

Erinnerungsbilder, auch Sterbebilder oder Sterbebildchen genannt, welche die Person in einem schönen Moment zeigen, werden auch immer beliebter. In Verbindung mit einem stilvollen Trauerspruch, einer Liedzeile, einem Gedicht oder einem anderen Zitat üben diese eine besondere Wirkung aus und geben den Teilnehmern der Trauerfeier etwas „Bleibendes an die Hand“.

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