Bestattungskosten

Zuletzt aktualisiert am 10. August 2023 um 11:53

Eine allgemein gültige Aussage zu den Bestattungskosten ist ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts nicht möglich. Denn hier spielen viele Faktoren eine Rolle. Zum einen sind es regionale Unterschiede, die sich auf die Kosten auswirken, zum anderen können die – bestenfalls formulierten und bekannten – Wünsche des Verstorbenen sowie die individuelle Ansprüche der Hinterbliebenen die Bestattungskosten beeinflussen. Dieser grobe Leitfaden soll dennoch eine Hilfe sein, um ein besseres Bild von der Thematik zu erhalten.

Rechtzeitig Vorsorge treffen

Ein Trauerfall ist meist eine ungewohnte, leidvolle Angelegenheit, die viel Kraft erfordert. Denn gerade in Zeiten großer Trauer müssen die Hinterbliebenen sich um bürokratische Hürden kümmern. Zur Trauer kommt die Pflicht, den Verstorbenen unter Beachtung aller gesetzlichen Auflagen innerhalb kurzer Zeit bestatten zu lassen. Da muss vieles bedacht, entschieden und erledigt werden – was sich auch auf die Kosten der Bestattung auswirkt.

Wer seine Angehörigen, in der Regel die Kinder oder Ehepartner, entlasten will, kümmert sich am besten schon zu Lebzeiten um die Details der eigenen, dereinstigen Bestattung: Mit einer Bestattungsverfügung und besser noch mit einer Bestattungsvorsorge.

Während die Bestattungsverfügung – hier finden Sie ein kostenloses Musterformular zu Herunterladen – keinen besonderen Formvorschriften benötigt, ist die Bestattungsvorsorge meist ein Vertrag mit dem Bestattungshaus der gewährleistet, dass die Bestattung dann auch so durchgeführt wird, wie es man es zu Lebzeiten gewünscht hat.

Beide Versionen entlasten die Angehörigen in den schweren Stunden des Abschieds. So kann man ihnen so manche Entscheidung im Vorhinein abnehmen.

Bestattungskosten – im Detail

Grundsätzlich muss bei der Bestattung zwischen zwei Kostenarten unterschieden werden: feste Kosten und variable Kosten. In der Regel finden Verstorbene die letzte Ruhe am Wohnort. Sterbeurkunden und andere notwendige Dokumente werden von den Gemeinden ausgegeben und berechnet. Die Kosten hierfür sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Ebenso unterscheiden sich die Preise für Grabstätten auf den Friedhöfen von Region zu Region. Als günstigste Variante ist hier meist das anonyme Urnengrab zu nennen, gefolgt von sogenannten Reihengräbern. Die nächste Kostenstufe wird als „Wahlgrab“ bezeichnet, wobei das Rasenwahlgrab und exponierte Lagen wie „Alter Wald“ besonders kostenintensiv sind (Siehe auch beispielsweise die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kaiserslautern).

Ist die Wahl bezüglich der Grabstätte (25 Jahre Nutzungsrecht) gefallen, kommen die kommunalen Dienstleistungen für die Berechnung der Kosten hinzu. Hier spielt es eine Rolle, ob die Bestattung oben oder tief durchgeführt wird, oder ob es sich zum Beispiel um eine Trauerfeier mit Sarg und späterer Urnenbeisetzung handelt. Trauerhalle, gegebenenfalls Kühlzelle und Obduktionsraum können ebenfalls gebucht werden, wenn nicht unsere eigenen Räumen genutzt werden. Friedhofskapelle, Blumenschmuck und Musik mögen optional sein, der Bestatter aber ist bei einem Sterbefall obligatorisch notwendig. Denn nur das Bestattungsunternehmen verfügt über die Fahrzeuge mit Sonderzulassung, mit denen die Überführung der Verstorbenen etwa vom Sterbeort in die Versorgungsräume und zum Friedhof oder Krematorium durchgeführt werden dürfen.

Darüber hinaus steht der Bestatter den Angehörigen in den schweren Stunden der Trauer mit Rat und Tat zur Seite. Er klärt im Gespräch über Pflicht- und Wahlleistungen auf und unterbreitet ein Angebot mit den gewünschten Leistungen.

Übrigens, falls Angehörigen nicht die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um eine Bestattung zu bezahlen, springt das Sozialamt ein. Hier muss ein Antrag eingereicht werden und die Behörde prüft, ob die Kosten für eine einfache Bestattung übernommen werden. Auch dabei sind wir unseren Kunden gerne behilflich.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Bestattung und Kosten?

Die Frage „Was kostet eine Beerdigung bei de Schutter?“ hat Ronald de Schutter in einem kleinen Video beantwortet.
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