Bestattungsgesetz Rheinland Pfalz

Bestattungsvorsorge · Kaiserslautern

Ihre Wünsche.
Schriftlich festgehalten.
Verlässlich für alle.

Die Bestattungs- und Totenfürsorgeverfügung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr letzter Weg so verläuft, wie Sie es sich wünschen – und entlastet Ihre Angehörigen in einer schweren Stunde.

Entspricht den Anforderungen des BestG Rheinland-Pfalz

Wer regelt Ihre Bestattung, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Das Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG RLP) räumt Ihnen das Recht auf Selbstbestimmung auch über den Tod hinaus ein. Eine schriftliche Verfügung ist der sicherste Weg, dieses Recht wahrzunehmen.

Mit der Bestattungs- und Totenfürsorgeverfügung von de Schutter legen Sie verbindlich fest, wer die Totenfürsorge übernimmt, wie und wo Sie bestattet werden möchten, in welchem Rahmen die Trauerfeier stattfindet – und vieles mehr. Das Dokument ist kostenlos, sofort verwendbar und kommt ohne juristische Vorkenntnisse aus.

Inhalt des Dokuments Was Sie in der Verfügung festlegen

01

Totenfürsorgeberechtigte/r

Sie bestimmen, wer Ihre Bestattungswünsche umsetzt – und benennen eine Ersatzperson für den Fall der Fälle.

02

Bestattungsart & Beisetzung

Erd- oder Feuerbestattung, Grab­stätte, Grabform – von der Urnen­wand bis zum Ruheforst. Auch besondere Beisetzungsformen nach BestG RLP.

03

Trauerfeier

Kirchlich oder weltlich, öffentlich oder im engsten Kreis – Sie legen fest, wer eingeladen wird und wer nicht.

04

Trauerkaffee

Ob im Anschluss an die Trauerfeier ein Beisammensein stattfinden soll, entscheiden ebenfalls Sie.

05

Finanzielle Regelungen

Treuhandeinlage oder Versicherung: Hier halten Sie fest, wie Ihre Bestattungs­wünsche finanziell abgesichert sind.

06

Bestattungsvorsorge­vertrag

Besteht bereits ein Vorsorgevertrag mit de Schutter, wird dieser hier vermerkt und rechtssicher verknüpft.

07

Sonstige Wünsche

Freies Textfeld für Wünsche zur Aufbahrung, Traueranzeige, Grab­gestaltung oder besondere persönliche Anliegen.

Warum jetzt?

Eine Entscheidung,
die Ihre Liebsten
wirklich entlastet.

„Das Schwierigste in der Trauer ist oft nicht der Abschied selbst – sondern die Entscheidungen, die Angehörige allein und unter Zeitdruck treffen müssen."

Ohne schriftliche Verfügung liegt die Totenfürsorge bei den nächsten Angehörigen – in der Reihenfolge, die das Gesetz vorgibt, nicht unbedingt in der, die Sie sich wünschen. Konflikte über Bestattungsform und Feiergestaltung sind in solchen Momenten keine Seltenheit.

Mit einer ausgefüllten und hinterlegten Verfügung entfällt diese Last. Ihre Wünsche gelten. Ihre Angehörigen können trauern, statt organisieren.

Hinweis zur Aufbewahrung

Drei Exemplare – drei sichere Orte

Das Original gehört in Ihr Familienstammbuch. Eine Kopie erhalten die von Ihnen als Totenfürsorgeberechtigte/n eingetragene Person. Eine weitere Kopie hinterlegen Sie bitte bei uns – so können wir im Ernstfall sofort handeln.

Wir bewahren Ihre Verfügung vertraulich auf und stellen sicher, dass sie im Bedarfsfall unverzüglich zur Verfügung steht.

Jetzt Verfügung herunterladen

Kostenfrei, drei Seiten, sofort ausfüllbar. Oder rufen Sie uns an – wir begleiten Sie beim Ausfüllen persönlich.

Sie haben Fragen zum Ausfüllen? Wir beraten Sie gerne persönlich – ohne Voranmeldung in unseren Geschäftsräumen oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.
Die Verfügung ist kein Vorsorgevertrag; sie entstehen Ihnen keinerlei Kosten oder Verpflichtungen.