Warum Beerdigung: Ein letztes Abschiednehmen

Zuletzt aktualisiert am 9. Januar 2024 um 9:50

Wenn ein Mensch stirbt, müssen wir von ihm Abschied nehmen. Und selbst wenn ein Verstorbener keine Angehörigen hinterlässt, gebietet der Respekt unserer menschlichen Gemeinschaft, diesen Menschen würdevoll zu bestatten. Welche Gründe und Regeln es in Verbindung mit dem Tod eines Menschen gibt, beleuchten wir in unserem Beitrag genauer. Und wir klären, warum Beerdigung, besser: Bestattung notwendig ist.

Warum muss ein Verstorbener bestattet werden?

Die Frage nach dem Warum einer Beerdigung führt uns zu tief verwurzelten kulturellen, religiösen und sozialen Aspekten. Die Bestattung eines Verstorbenen ist ein elementarer Akt, der tiefe symbolische und emotionale Bedeutung trägt. Einer der Hauptgründe liegt darin, dem Verstorbenen einen respektvollen Abschied zu ermöglichen und den Hinterbliebenen Raum für Trauer und Abschiednehmen zu schaffen.

Die Bestattung dient auch dazu, den physischen Übergang des Verstorbenen zu begleiten und eine würdevolle Ruhestätte zu gewährleisten. In vielen Kulturen glaubt man, dass die Seele des Verstorbenen erst durch die Bestattung ihren Frieden finden kann. Dieser Ritus ermöglicht den Hinterbliebenen, ihre Trauer zu verarbeiten und einen strukturierten Rahmen für den Übergang von Leben zu Tod zu haben.

Allgemein gibt es eine Pflicht zur Bestattung. Diese geht unter anderem aus dem Bestattungsgesetz hervor, das jedes Bundesland für seine Bürger erlässt. Hier ist geregelt, wer den Verstorbenen wann bestatten muss und wo dies zulässig ist.

Es gibt heutzutage verschiedene Arten der Bestattung, da das Thema Tod immer mehr enttabuisiert wird, ist es mittlerweile möglich beispielsweise in einem Bestattungswald oder einem See bestattet zu werden. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Bestattung haben, schauen Sie gerne bei uns vorbei.

Wer ist für die Bestattung verantwortlich?

Die Verantwortlichkeit für die Bestattung liegt in den meisten Fällen bei den nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Dies können Familienmitglieder wie Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister sein. In einigen Kulturen oder rechtlichen Kontexten kann es auch vorgeschriebene Vorschriften geben, die die Verantwortlichkeiten festlegen.

In Situationen, in denen keine nächsten Angehörigen vorhanden sind oder diese nicht in der Lage sind, die Bestattung zu organisieren, können lokale Behörden oder gemeinnützige Organisationen einspringen. Die Gewährleistung einer angemessenen Bestattung ist oft gesellschaftlich als Zeichen des Respekts und der Menschlichkeit betrachtet.

Wo und wann soll die Bestattung stattfinden?

Die Wahl des Bestattungsortes und -zeitpunktes hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter kulturelle Traditionen, religiöse Überzeugungen, gesetzliche Vorschriften und persönliche Präferenzen der Hinterbliebenen. Viele Menschen bevorzugen traditionelle Friedhöfe, während andere sich für alternative Optionen wie Naturbestattungen oder Seebestattungen entscheiden.

Das Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz beschreibt, an welchen Orten Bestattungen hierzulande möglich sind:

  • auf Gemeindefriedhöfen
  • auf kirchlichen Friedhöfen und Grabstätten in Kirchen
  • in Bestattungswäldern

Unabhängig davon, zu welcher Kategorie der gewählte Bestattungsplatz gehört, so muss die Totenruhe gewährleistet sein und darf die Allgemeinheit nicht gestört werden.

Der Körper eines Verstorbenen muss laut Bestattungsgesetz innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle oder andere genehmigte Einrichtung überführt werden.
Die Erdbestattung oder Einäscherung darf in Rheinland-Pfalz frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden, spätestens jedoch zehn Tage nach dem Todestag.

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