Digitales Erbe – was passiert mit Online-Konten, Social Media & Co.?

Ein Fotoalbum im Schrank, Briefe in einer Schublade, ein Sparbuch in der Nachttischschublade – früher war das Erbe oder der Nachlass eines Menschen etwas, das man anfassen konnte. Heute sieht das anders aus: Ein Großteil unseres Lebens spielt sich online ab – in E-Mail-Postfächern, auf Social-Media-Profilen, in Cloud-Speichern, Streaming-Abos und beim Online-Banking. All das bleibt nach dem Tod bestehen und wird zum sogenannten digitalen Erbe. Für Angehörige, die sich in der Trauer ohnehin schon um viele Formalitäten kümmern müssen, ist das eine zusätzliche und oft unterschätzte Aufgabe.

Was gehört eigentlich zum digitalen Erbe?

Der Begriff digitales Erbe klingt abstrakt, meint aber ganz konkrete Dinge, die die meisten von uns täglich nutzen:

  • Social-Media-Profile wie Facebook, Instagram oder LinkedIn
  • E-Mail-Konten, über die häufig auch andere Dienste verwaltet werden
  • Online-Banking und Bezahldienste wie PayPal
  • Verträge und Abonnements, etwa Streaming-Dienste, Zeitschriften-Abos oder Cloud-Speicher
  • Mitgliedschaften in Online-Communities oder bei Vergleichsportalen
  • Digital gespeicherte Fotos, Videos und Dokumente

Jeder dieser Punkte kann für Angehörige zur Hürde werden – nicht, weil sie kompliziert sind, sondern weil ohne Zugangsdaten oft gar nicht klar ist, dass es sie überhaupt gibt.

Warum sich Angehörige damit oft allein gelassen fühlen

Rechtlich gesehen wird der digitale Nachlass wie jeder andere Vermögenswert vererbt – Erbinnen und Erben treten grundsätzlich in die bestehenden Verträge und Konten ein. In der Praxis ist das aber selten so einfach, wie es klingt:

  • Ohne Passwort kommt niemand in ein Konto hinein – viele Anbieter verlangen aufwendige Nachweise, bevor sie überhaupt reagieren.
  • Jede Plattform hat eigene Regeln für den Umgang mit den Konten Verstorbener, manche davon sind zusätzlich im Ausland ansässig und nur schwer erreichbar.
  • Angehörige wissen oft nicht einmal, welche Online-Dienste die verstorbene Person überhaupt genutzt hat – und ob dort vielleicht noch laufende Kosten oder ein Guthaben bestehen.

Das Ergebnis: Die virtuelle Welt eines Menschen lebt nach dessen Tod häufig unkontrolliert weiter – mit unklaren Folgen für Datenschutz, Kosten und das Gefühl der Angehörigen, wirklich Abschied nehmen zu können.

Was man selbst schon zu Lebzeiten regeln kann

Die gute Nachricht: Mit ein wenig Vorbereitung lässt sich vieles erheblich erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Eine Übersicht der wichtigsten Online-Konten – muss nicht öffentlich zugänglich sein, sollte aber im Ernstfall auffindbar sein.
  • Eine Vertrauensperson, die im Bedarfsfall weiß, wie sie an die nötigen Informationen kommt.
  • Klare Regelungen in der Vorsorge, wer sich um den digitalen Nachlass kümmern darf – ähnlich wie bei einer Vorsorgevollmacht für andere Angelegenheiten.

Wer sich damit zu Lebzeiten auseinandersetzt, schenkt seinen Angehörigen später eine große Portion Klarheit – in einer Zeit, in der ohnehin schon vieles auf sie einwirkt.

Wie Sie sich – oder Ihre Angehörigen – entlasten können

Genau an dieser Stelle setzen wir an. Weil sich Bestattungsvorsorge längst nicht mehr nur auf Bestattungsform und Kosten beschränkt, unterstützen wir Sie auch dabei, ihr digitales Erbe zu regeln, bevor es zur Belastung wird. Auf unserer Themenseite zeigen wir, wie unser Online-Schutzpaket dabei hilft, digitale Konten und Verträge zu ermitteln, zu regeln und zu dokumentieren – diskret, sicher und ohne dass Sie sich selbst durch unzählige Passwortabfragen kämpfen müssen.

Erfahren Sie hier mehr darüber, wie wir das digitale Erbe für Sie regeln →

Ob Sie bereits heute vorsorgen möchten oder im Trauerfall Unterstützung suchen: Sprechen Sie uns an. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen – persönlich, telefonisch unter (06 31) 37 11 50 oder in einem unserer Häuser in Kaiserslautern und Katzweiler.