Zuletzt aktualisiert am 19. Oktober 2021 um 18:38
Nein? Aber vielleicht haben Sie bereits eine Vorstellung davon, was mit Ihren sterblichen Überresten nach Ihrem Tod geschehen soll. Dann sollten Sie vielleicht einmal über eine Bestattungsverfügung nachdenken.
Verantwortung übernehmen
Erfahrungsgemäß befinden sich Angehörige mit dem Eintreten eines Sterbefalls in einer mehr oder weniger großen Stress-Situation. Innerhalb kurzer Zeit und bestimmten Fristen müssen sie zahlreiche Entscheidung treffen: Soll es eine Erd- oder Feuerbestattung sein? Davon abhängig ist dann die Auswahl von Sarg und/oder Urne. Welche Kleidung wähle ich für den Verstorbenen? Wie sollen Trauerfeier und Beisetzung gestaltet werden. Wer wird wie informiert und zur Trauerfeier eingeladen etc. pp.
Das alles ist nicht immer einfach. Denn oft haben Hinterbliebene nur vage oder auch gar keine Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen. So kann es aufgrund des Zeitdrucks, der seelischen Belastung durch den Verlust und die anstehenden Kosten für die Beisetzung durchaus passieren, dass die Wünsche des Verstorbenen nicht berücksichtigt werden.
Demzufolge ist es sinnvoll, dieser Situation vorzubeugen, indem Sie zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung verfassen.
Inhalt einer Bestattungsverfügung
Dabei unterliegt die Bestattungsverfügung keinen besonderen Formvorschriften. Wichtig ist hierbei nur, dass dieses Schriftstück zweifelsfrei dem Willen des Verfügenden entspricht. Dafür reicht beispielsweise schon die vom Verfügenden selbst verfasste, handschriftliche Ausfertigung als Nachweis.
Eine Bestattungsverfügung hält den Willen eines Menschen fest. Insbesondere seine Wünsche rund um seine Beisetzung. Wichtig ist hierbei, dass diese Verfügung nicht Bestandteil eines Testamentes ist. Denn die Testamentseröffnung erfolgt im Allgemeinen frühestens drei Wochen nach dem Eintreten des Todesfalls – für die Beisetzung also zu spät. Demzufolge gibt es in Ihrer Wohnung aber bestimmt einen Platz, an dem Sie alle wichtigen Dokumente aufbewahren. Das wäre auch für Ihre Bestattungsverfügung ein guter Ort.
Das gehört in eine Bestattungsverfügung (Mindestanmerkungen)
• Überschrift „Bestattungsverfügung“ oder ähnliche Formulierung
• Ort und Datum
• Name, Anschrift, Geburtsdatum
• Eingangsformel „Wünsche zu meiner Bestattung“ oder ähnlich
• Hinweis zur gewünschten Bestattungsart und zum Bestattungsort
• Unterschrift
Darüber hinaus können Sie auch weitere Wünsche zu Trauerfeier, Hinweise auf eventuelle Sterbegeldversicherungen, Bestattungsvorsorge, Grabstelle, Bankvollmacht und so weiter formulieren.
Vorteile einer Bestattungsverfügung
Kurz gesagt liegen die Vorteile auf der Hand:
• Der eigene Willen wird eindeutig und bindend festgehalten
• Entlastung der Angehörigen im Todesfall
• Streit über möglichen Willen des Verstorbenen wird vorgebeugt
• Thema Bestattung und Tod wird aktiv angegangen
Übrigens: Neben dieser inhaltlichen Vorsorge kann durch eine Sterbegeldversicherung oder Treuhandeinlage auch finanziell vorgesorgt werden.
Bestattungsverfügung von de Schutter
Deshalb unsere Empfehlung: Formulieren Sie Ihre Wünsche für Ihre eigene dereinstige Beisetzung rechtzeitig. Zudem lässt sich die entsprechende Finanzierung (inklusive Grabpflege) frühzeitig regeln. Dadurch ersparen Sie Ihren Hinterbliebenen in der Trauerphase viel Stress und Ungewissheit. Zudem geben Sie Ihren Angehörigen das gute Gefühl, alles in Ihrem Sinne zu gestalten.
Gerne unterstützen wir Sie dabei: Auf unserer Webseite haben wir für Sie einen Vordruck einer Bestattungsverfügung zum Download hinterlegt. Laden Sie dieses einfach auf Ihren PC herunter, drucken und füllen es aus. Gerne sind wir Ihnen auch hierbei behilflich.
Sprechen Sie uns an: Telefonisch unter: 0631 371150, per E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Webseite.