Leichenwagen

Zuletzt aktualisiert am 10. August 2023 um 11:40

Leichenwagen – oder besser: Bestattungswagen – sind ein offensichtlicher Bestandteil der Bestattungsbranche. In Deutschland werden jedes Jahr knapp eine Millionen Bestattungen durchgeführt. Das entspricht knapp 3.000 Bestattungen pro Tag. Bedenkt man nun, dass ein Verstorbener mehrfach überführt wird, vom Sterbeort zum Bestatter, vom Bestatter zum Friedhof, gegebenenfalls vom Bestatter zum Krematorium, vom Krematorium zur Trauerfeier etc. sind es mehrere Fahrten pro Sterbefall. Welche Überführungen bei einem Todesfall vorkommen können, haben wir auch in einem kleinen Video „Der letzte Weg“ dargestellt.

Laut Gesetz dürfen Verstorbene ausschließlich in einem Leichenwagen überführt werden. Dabei gibt es bestimmte Regelungen zu beachten, die genauen Anforderungen sind in einer speziellen DIN-Norm festgelegt.

Der Begriff Leichenwagen wird jedoch überwiegend im Volksmund genutzt, die richtige Bezeichnung für diese Wagen ist Bestattungswagen oder auch abgekürzt BKW (Bestattungskraftwagen).

Merkmale von einem Leichenwagen

Bei Bestattungswagen assoziieren viele Menschen die Farbe Schwarz, jedoch gibt es immer häufiger auch Wagen in den Farben Weiß und Silber. Es gibt auch einige Ausnahmefälle, in denen die Wagen Rot oder Blau sind.

In einigen Ländern wie Italien weisen die Bestattungswagen teilweise modische Designs auf, in Deutschland sind sie jedoch eher dezent und klassisch gehalten.

Bestattungswagen gibt es in vielen Formen und Größen, sie werden aus bereits bestehenden Autos passend umgebaut. Sie sind teils so verlängert, dass ein 2,2 Meter langer Sarg hineinpasst. Ein weiteres Merkmal ist, dass sie meist Gardinen vor den hinteren Fenstern haben oder diese blindverglast sind.

Historie

Selbstverständlich gab es Leichenwagen noch nicht immer in der Form, wie wir sie heute kennen. Dennoch, bereits in der Antike war der Transport von Leichen, vor allem für Mitglieder „höherer Klassen“, ein bedeutsames Thema. So wurde im Alten Ägypten beispielsweise eine Totenbarke genutzt, auf der die Verstorbenen über den Nil gefahren wurden, an Land wurde diese dann auf einen Schlitten gesetzt.

Richten wir unsere Blicke in die indische Antike, erkennt man, dass hier das Tragen der Leiche bevorzugt wurde, dennoch gibt es auch hier Berichte über einen „Leichenwagen“. Dieser wurde von zwei schwarzen Zugochsen gezogen.

Schaut man nach Griechenland, so findet man hier die ersten Erwähnungen von Leichenwagen erst im Ilias-Epos. Weitere Darstellungen folgen auf Vasen zirka 1050-675 v. Chr. Hierbei liegt der Leichnam auf einem verlängerten und verbreiteten Streitwagen, auf einer Kline. Die Römer hingegen nutzten keine Leichenwagen.

Alexander der Große hatte nach Beschreibungen einen Leichenwagen, der ein goldenes, mit Edelsteinen verziertes Gewölbe hatte. Er war mit mystischen Figuren verziert. Außerdem hingen Glocken an dem Leichenwagen, der ihn ankündigte. Der Wagen wurde von insgesamt 32 Tieren gezogen.

Im Mittelalter wurden die Leichenwagen aus bäuerlichen Ackergeräten gebaut. Diese wurden oft verziert und geschmückt. Auf diesen Gefährten wurden dann die Särge platziert. Als diese immer größer wurden, wurden Ihnen im Laufe der Zeit Räder hinzugefügt.

Im Laufe der Zeit wurden diese Art der frühen Leichenwagen dann durch Holzwagen ersetzt. Zunächst waren dies hölzerne Karren mit einem Holzrahmen. Der Sarg wurde auf diesen Wagen gelegt und es gab die Möglichkeit, diesen zu dekorieren. Der Wagen wurde zusätzlich an den Eckpfeilern mit Lichtern ausgestattet.

Später ersetzte man die Holzwagen durch Kutschen und irgendwann dann durch Leichenwagen, wie wir sie heute kennen.

Gesetzliche Bestimmungen

Rund um das Thema Leichenwagen und Leichentransport gibt es natürlich einige gesetzliche Bestimmungen. Die Überführung eines Leichnams darf so zum Beispiel nicht in privaten Pkw durchgeführt werden. Ebenfalls ist der Transport an sich geregelt, er muss in einem als Bestattungswagen zugelassenem Fahrzeug stattfinden.

Die genauen Regelungen sind in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Länder niedergeschrieben.

Die Anforderungen an einen Leichenwagen sind ebenfalls in einer DIN/ISO (75081) festgeschrieben, hierbei handelt es sich jedoch um eine Norm, keine Regelung, keine Verordnung und kein Gesetz.

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