Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung – Bestattungsvorsorge

Zuletzt aktualisiert am 10. August 2023 um 14:35

Über die eigene Endlichkeit denkt niemand gerne nach. Viel zu schön sind die Freuden, die das Leben bieten kann. Dennoch haben viele, vor allem ältere Menschen, das Gefühl, es sei ein Feld noch unbestellt, wenn nicht auch die letzte Sache, das hohe Alter und das Sterben abgesichert seien.
Kein schlechter Gedanke! Denn eine rechtzeitige Vorsorge macht eine selbstbestimmte Lebensführung auch für diejenigen möglich, die in eine Lebenssituation geraten, in der sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit den vier Bausteinen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und einer Bestattungsvorsorge beim Beerdigungsinstitut de Schutter kann man schon vorher vorausschauend für alle Eventualitäten vorbeugen und vorentscheiden.

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung – Bestattungsvorsorge

Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung – Bestattungsvorsorge

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine andere Person Ihres Vertrauens damit beauftragen, einzelne oder alle Angelegenheiten für Sie zu regeln. Dies ist Hilfreich, falls Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst zu entscheiden. Der von Ihnen Bevollmächtigte darf dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Ein Gericht wird nur eingeschaltet, wenn das zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Eine solche Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit bis ins sehr hohe Alter.

Betreuungsverfügung

Ein weiterer wichtiger Baustein im Vorsorge-Paket ist die Betreuungsverfügung. Damit kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht im Falle eines Falles einmal als Betreuer bestellen soll. Es kann ja immer der Fall eintreten, dass es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Sie können aber nicht nur bestimmen, wer einmal der Betreuer wird, sondern Sie können auch festlegen, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Dabei ist es möglich, inhaltliche Vorgaben für den Betreuer festzulegen, zum Beispiel, welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Bedarfs- und Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung entscheidet man vorab, ob und wie weit medizinische Maßnahmen durchgeführt werden. Wenn Sie nicht möchten, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten, können Sie durch die Patientenverfügung festlegen, ob bei ganz bestimmten, exakt beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.

Bestattungsvorsorge

Für das eigene Ende vorzusorgen hat etwas Beruhigendes. Die Bestattungsvorsorge nimmt einem die Last von den Schultern und verschont die Angehörigen von Zweifeln und unnötigen Sorgen. Im Rahmen eines gemütlichen und beruhigenden Gesprächs wird in unserem Bestattungshaus besprochen, wie Sie dereinst einmal bestattet werden sollen. Das Gespräch mit dem Bestatter Ihres Vertrauens sorgt dafür, dass alles nach Ihren Wünschen abläuft. Außerdem werden die Angehörigen von finanziellen Überraschungen verschont. Das Vorsorgegespräch ist stets von einer angenehmen Atmosphäre getragen und Sie werden sich gut aufgehoben fühlen.
Unbelastet von einem aktuellen Sterbefall ist das persönliche Gespräch im Beerdigungsinstitut de Schutter ein weiterer wichtiger Schritt für eine allumfassende Vorsorge. haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf für eine Terminvereinbarung: 0631 37115-0
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Wir freuen uns auf Ihre Meinung und Kommentare zu unseren Beiträgen.

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