Bestattungsfürsorge oder Bestattungsvorsorge

Zuletzt aktualisiert am 10. August 2023 um 12:31

Bestattungsvorsorge ist eine Vereinbarung über die eigene, dereinstige Bestattung, getroffen mit dem Bestatter des Vertrauens. Ziel ist es, enge Angehörige im Sterbefall zu entlasten und eigene Vorstellungen abzusichern. In diesem Zusammenhang gibt es vermehrt Angebote, auch von Finanzdienstleistern wie Versicherungen.

Bestattungsfürsorge

In seinem Vortrag anlässlich des Bestatter- und Vorsorgetages im RuheForst Kaiserslautern beschreibt Ronald de Schutter in unterhaltsamer Weise – so professionell wie persönlich –, weshalb er auch den Begriff „Bestattungsfürsorge“ verwendet und dass es bei Bestattungsvorsorge nicht nur um Versicherungen und Geld geht.

Der gesamte Vortragstext ist unter der nachfolgenden Bildergalerie vollständig zu lesen.

Vortrag von Ronald de Schutter „Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge“

Früher hat man gesagt: „Wozu brauche ich denn das überhaupt? Man wird auch so oder so irgendwo beerdigt.“ Aber mittlerweile haben wir in unserem geschäftlichen Alltag der letzten Jahrzehnte sehr, sehr viele Veränderung wahrgenommen. Früher kam jemand zu uns ins Büro und hat gefragt: „Bist du evangelisch oder bist du katholisch?“ „Möchtest du eine Erd- oder eine Feuerbestattung?“ Dann lag die Bestattung fest. Da wusste man, wer zuständig ist, und aufgrund des Wohnsitzes, welcher Friedhof. Man wusste, welcher Pfarrer das Ganze gestalten wird. Die Abläufe waren eigentlich klar.

Unzählige neue Möglichkeiten

Mittlerweile hat sich so viel variiert und verändert, so dass man das nicht mehr weiß mit all diesen neuen Möglichkeiten … auch hier, dem Ruheforst, der entstanden ist, die neuen Grab-Varianten, die auf dem Hauptfriedhof und den eingemeindeten Friedhöfen entstanden sind, mit anonymen Begräbnissen, Wiesengräbern. Die Kombination von Erd- und Urnengräbern, was hier früher auch nicht immer selbstverständlich war.

Möchte man

  • überhaupt noch eine kirchliche Feier?
  • sich nur im Familienkreis zusammensetzen?
  • einfach nach der Erfahrung, die man gemacht hat, zum Beispiel, weil jemand ins Pflegeheim kam, all die Verwandten, Freunde, Bekannte sind doch eher weggeblieben, lieber im Stillen die Welt verlassen. So dass man gesagt hat, ok, was machen wir jetzt eigentlich?

Die Angehörigen sind da manchmal überfragt.

Man hat dann die Verstorbenen oft nicht mehr so gefragt „Was sind denn bitte deine Wünsche?“. „Wie möchtest du begraben werden?“ Das musste man früher nicht fragen – nur im Zweifel. Es gab die Erdbestattung. Es gab das alte Familiengrab auf dem Friedhof. Aber vieles hat sich da eben verändert. Die Menschen sterben oft nicht mehr dort, wo sie geboren und aufgewachsen sind, ihren Lebensmittelpunkt hatten, wo ihre Kinder heute leben. Sondern alles ist weiter verstreut.

Das zieht sich ja durch alle Probleme dieser Gesellschaft hindurch – eben auch, was das Bestatten angeht. Dann sagt man aber: „Da können sich doch die Kinder drum kümmern!“
In Kaiserslautern haben wir im Jahr etwa zirka 14/1500 Beerdigungen. Über 120 Beerdigungen davon macht die Stadtverwaltung, weil da Menschen verstorben sind, die gar keine Angehören haben. Jemand der, ja, entweder keine Kinder hat, ledig war oder sich die Angehören nicht um die Bestattung kümmern wollen.

Wer entscheidet denn dann über die Art und Weise der Bestattung?

Die Stadt, das Ordnungsamt sagt man hier in Kaiserslautern. Da wird man nicht unbedingt so bestattet, wie man das wollte. Da sagen die Leute „Ich hab das aber doch geregelt. Ich habe das Zuhause aufgeschrieben, in mein Testament geschrieben.“
Das Testament wird aber dann aufgemacht, wenn jemand schon längst begraben ist. Da ist diese Information darüber, wie man bestattet werden möchte, vielleicht nicht am besten aufgehoben. Sich zu Hause etwas hinzulegen, nutzt auch nur dann, wenn man vielleicht zu Hause verstirbt. Denn wenn man etwa – wie so häufig – in einer Einrichtung oder einem Krankenhaus verstirbt, da geht niemand, wenn kein Angehöriger da ist, in die Wohnung, um da zu gucken, ist da etwas aufgeschrieben.

In Rheinland-Pfalz haben die Behörden gar kein Recht, die Wohnung zu betreten, um nachzuschauen – Gibt’s da Wünsche? Hat da jemand vielleicht was geregelt? Eine Adressliste aufgesetzt und gesagt, guck mal, wenn mit mir was ist, der und der meiner Freunde, Bekannten oder meiner Cousins, Tanten, sonst irgendwas weiß Bescheid. Das weiß niemand. Das kriegt niemand mit. Es gibt auch Menschen, die sagen, ist mir egal wie ich bestattet werde, weil „irgendwie komm ich schon unter den Baum.“ „Schrauben wir vier Griffe dran“ – wie man früher so schön gesagt hat.

Aber tatsächlich gibt es Menschen, die möchten es regeln.

Denen ist es nicht egal, sondern die wollen festlegen, wie sie bestattet werden sollen. Man kann das machen. Dann gibt’s unterschiedliche Arten und Weisen, wie man das festlegen kann.
Mindestens genügt es mal, es dem eigenen Freundes- und Bekanntenkreis kund zutun. Wenn Familie da ist, die diese Wünsche auch respektieren, ist das kein Problem. Aus meinem geschäftlichen Alltag weiß ich wie oft Familien vor mir sitzen und sagen „Unsere Oma, unser Mutti hat zwar dieses und jenes gewollt, aber wir stellen uns das aber ganz anders vor.“

Man erfüllt dann nicht unbedingt die Wünsche desjenigen, der jetzt die Augen geschlossen hat. Und es tut uns immer sehr weh, wenn man das so hört und erfährt. Und auch wenn so eine Art Bestattungsvorsorge gemacht ist, die jetzt juristisch nicht immer wasserdicht ist, und jemand aufgeschrieben hat „ich möchte mal zum Papa ins Grab“ und dann kommen die Kinder und sagen „Nein, wir lassen sie verbrennen und anonym beisetzen.“ Wer soll dann das Grab vom Papa pflegen? Dann stimmt mit diesen Familienverhältnissen etwas nicht, aber das soll nicht mein Thema sein und nicht mein Problem sein, aber diejenigen die etwas regeln wollen, die sollen auch die Möglichkeit dazu haben.

Entscheidungsfreiheit des Einzelnen

Es gehört zu den Freiheitsrechten, die uns der Grundgesetzgeber zugestimmt hat, auch zu entscheiden, wie und wo wir bestattet werden wollen. Es gibt in Deutschland 16 verschiedene Bestattungsgesetze, die unterschiedlich regeln, wer sich nach dem Tod um etwas zu kümmern hat. In Rheinland-Pfalz gibt es seit 35 Jahren die Regelung, dass der Verstorbene bestimmt, wie er bestattet werden möchte. Und dass alle Angehörigen, Hinterbliebenen, in erster Linie der Erbe, diese Wünsche zu respektieren haben. Sie haben nicht zu entscheiden, wie jemand bestattet wird, sondern haben den Willen des Verstorbenen umzusetzen.

Aber was ist der Wille des Verstorbenen, wenn es den nicht schriftlich gibt? Dann gibt es darüber natürlich sehr viel Diskussionsmöglichkeit. Ich bin jedes Jahr vor Gericht als Zeuge geladen, wenn Familien sich vor dem Amtsgericht streiten, wie Mutti oder Papa bestattet werden darf. Die Tochter sagt „wird verbrannt“, der Sohn sagt „wird nicht verbrannt“, der Lebensgefährte sagt „wir haben uns das ganz anders vorgestellt“. Und die Wünsche, die sie vor 3 Jahren schriftlich gemacht hat, hat sie auf dem Sterbebett noch einmal widerrufen. Wer soll dem widersprechen?

Verschiedene Formen der Bestattungsfürsorge

Es gibt verschiedene Varianten, etwas festzulegen. Eine Familie, die intakt ist und die willens ist, die Wünsche eines Menschen zu respektieren, dann ist alles gut.
Dann tut man gut daran, einmal darüber darüber zu sprechen: Wo will ich hin? Möchte ich einen Pfarrer haben? Möchte ich ein Grab haben, das gepflegt werden muss – oder gepflegt werden darf?
Übrigens: Man spricht immer von dem „Muss“ einer Grabpflege, dabei ist für mich eine Grabstätte eher immer nur ein Angebot: Wer hingehen möchte und da hingehen will, der soll die Möglichkeit dazu haben. Sobald Grabpflege zu einem „Muss“ wird, läuft etwas schief. Es soll immer so sein, die Verstorbenen warten dort auf uns, und wenn wir das wollen, dahin gehen wollen, dann sollen wir die Möglichkeit dazu haben.

Die Gräber helfen denen, die darunter liegen halt nicht mehr viel, aber sie sind oft wichtig für die Hinterbliebenen und auf unterschiedliche Weise wichtig. Wir haben heute in den Vorträgen auch schon gehört, dass manchmal, wenn man gewisse Zeit eben auch braucht, sich zu verabschieden, sich zu lösen. Dass man sagt, ich werde ja selber mal erwachsen und sich trennen muss von Mama und Papa, emanzipiert wird, dass man vielleicht auch mal an ein Grab gehen muss und sagt: Du bist jetzt mein Vorfahr, alles gut. Aber ich bin die nächste Generation, und ich treffe jetzt ab sofort meine eigenen Entscheidungen. Manchmal hilft da ein Grab, manche brauchen es nicht.

Bestattungsverfügung: Teil der Bestattungsvorsorge

Im einfachsten Fall einer Bestattungsvorsorge haben wir von unserer Firma aus mal so ein kleines Merkblatt gemacht, das man sich auch gerne bei uns vorne abholen kann, das nennt sich Bestattungsverfügung. Wo man einfach die allerwenigsten, allerwichtigsten Fragen einmal aufschreibt. Man muss in der Bestattungsvorsorge nicht noch die Blumen bis ins letzte Detail geregelt haben, und welches Lied zu meiner Bestattung gesungen werden soll (das kann man aber gerne machen). Aber die grundlegenden Fragen von Wichtigkeit: Gibt es jemanden, der sich um meine Bestattung kümmern wird oder soll? Gibt’s jemanden in meiner Familie, in meinem Freundeskreis?

Familie hat juristisch gesehen auch die Rechte, eine Bestattung durchzuführen, Freunde nicht. Ich darf als Freund meinen Nachbarn, meinen Bekannten zu Grabe tragen, darf die Bestattung bezahlen – im Wege einer Erdbestattung. Aber ich darf zum Beispiel nicht, als Nicht-Verwandter, eine Feuerbestattung bestimmen. Dazu habe ich keine Rechtslage. Das muss der Verstorbene oder ein Angehöriger tun. Also gibt es so eine Person, die informiert ist? Wie gesagt, es muss nicht ein Angehöriger sein, das kann ein Fachmann sein, ein Bestatter sein, ein Anwalt, ein Betreuer oder irgendein Freund oder Freundin, eine Person, der ich vertraue. Wie will ich bestattet werden?

Wo möchte ich bestattet werden?

Gibt es einen Friedhof, wo ich hin möchte? Auch in Kaiserslautern – wir haben es vorhin gehört- gibt es elf Friedhöfe! In den alten Friedhofssatzungen war klar geregelt, wer wohin gehört. Jemand der in Hohenecken wohnt, konnte sich nicht in Mölschbach bestatten lassen. Das war nicht vorgesehen in der Friedhofssatzung der Stadt Kaiserslautern. Mittlerweile kann ich als Kaiserslauterer Bürger zwischen diesen elf Friedhöfen frei wählen, und außerhalb sowieso, da kann man auch Friedhöfe wählen. Man hat ein Recht auf ein Grab, dort wo man seinen Wohnsitz hat, aber das heißt nicht, dass man nicht auch woanders bestattet werden dürfte, wenn man den Wunsch dazu hat und sich darum kümmert.

Welche Bestattungsform ist für mich die richtige?

Wünsche ich eine Erd- oder eine Feuerbestattung? Eine der grundlegenden Fragen, wo mir Angehörige oft gegenübersitzen und sagen keine Ahnung, was unsere Mutter gewollt hat – wir haben nie darüber gesprochen. Und da bleibt immer dieser letzte Zweifel: Haben wir das auch gemacht, was sie gewollt hätte? Sind es auch ihre Wünsche und haben wir da nicht gegen irgendetwas verstoßen? Man kann eventuell nicht mehr ruhig schlafen, wenn man weiß, man hat etwas ganz anderes getan.

Soll es ein Grab sein, klassisch, das gepflegt werden soll oder darf oder soll es ein Grab sein, mehr ohne Grabpflege, wo aber ein Name stehen darf, vielleicht ein Wiesengrab oder so eine halbanonyme Grabstätte oder ganz anonyme Grabstätte oder auch eine Grabstätte hier im Forst, im Ruheforst, wo mittlerweile immer mehr Menschen in Kaiserslautern sich bestatten lassen. Woanders gibt es die Möglichkeiten, in Mauergräbern zu bestatten oder zur See zu bestatten – viele, viele Varianten von denen wir vor 30 Jahren noch gar keine Ahnung hatten, dass es die gibt. Da braucht man mitunter ein bisschen Beratung.

Zu guter Letzt: Die Bestattungskosten

Die Menschen wollen auch wissen, was kommen denn da überhaupt für Kosten auf mich zu? Und habe ich das Geld überhaupt, das Ganze zu bezahlen? Lohnt es sich, eine Trauerfeier zu machen, vielleicht kommt ja sowieso niemand? Möchte ich denn alle einladen über die Zeitung oder möchte einfach nur ein ganz begrenzten Freundeskreis einladen? Mache ich Trauerfeier hier im Wald oder vielleicht im Pflegeheim, weil da die ganzen Bekannten mittlerweile auch ihren Wohnsitz haben. Möchte ich, dass man nach meiner Bestattung zum Kaffeetrinken zusammen kommt und mein Leben auch noch mal feiert oder begießt, wie das mit Lachen gemacht wird? Manche können damit überhaupt nichts anfangen.

Habe ich das Ganze irgendwo abgesichert, auch finanziell? Habe ich irgendwo mit dem Bestatter vielleicht einen Vertrag geschlossen? Oder nur im Familienkreis das mal besprochen, was ja schon mal sehr wichtig ist und sehr, sehr hilfreich ist. Oder habe ich ganz spezielle Wünsche?

Und all das, was ich eben vorgelesen habe, findet auf einem einzigen Blatt Papier Platz – der Bestattungsverfügung. Und das hilft den Angehören ungemein nachher das Richtige zu tun, das Gefühl zu haben: So hat sich es derjenige auch gewünscht und so möchten wir das letzten Endes auch umsetzen.

Entscheidungsfreiheit – auch für Ihre Bestattung

Wir haben Freiheitsrechte, wir dürfen uns entscheiden, wo wir wohnen, wo wir hinziehen, welchen Beruf wir ergreifen, mit wem man zusammen leben möchte – und auch wie man bestattet werden möchte.

Wenn:

  • man sich selbst nicht entscheidet, entscheiden andere für einen.
  • es die Familie ist – okay.
  • es die Stadtverwaltung hier ist,
  • man keine Angehörigen hat, dann wird man oft nicht so bestattet, wie man möchte.

In Kaiserslautern wurde die ordnungsrechtliche Bestattung so festgelegt, dass ein Mensch (ohne Angehörige) Feuer bestattet wird – auch wenn er das vielleicht gar nicht gewollt hätte, auch wenn er vielleicht aus religiösen Gründen gar nicht zur Feuerbestattung tendiert, wird er nicht danach gefragt.

Es geht bitte nicht darum, ob jemand Geld hat, kein Geld hat.

Es geht darum, ob jemand da ist, der für einen entscheidet. Wenn man seine Wünsche festgelegt hat noch so festgelegt hat, dass sie gefunden werden im Todesfall, dann wird man wenigstens so bestattet, wie man das will.
Wir haben den letzten Jahrzehnten sehr viele Menschen bestatten müssen, wo ich genau weiß, das war nicht der Wunsch. Aber vielleicht wurden aus Kostenerwägungen heraus, oder weil andere entschieden haben, diese Wünsche nicht respektiert und nicht erfüllt.

Und ich wünsche mir zum Beispiel für mich, dass ich nicht feuerbestattet werde – ihr alle seid jetzt Zeuge: Ich werde erdbestattet. Keiner kommt auf die Idee, mich zu verbrennen. Da hinten lacht schon der Ruheforst, ich komme nicht hierher. Aber es spricht auch nichts dagegen, juristisch gesehen, dass ihr hier im Ruheforst auch Erdbestattungen anbietet. In manchen Ländern gibt es das – in Deutschland (noch) nicht, aber es gäbe durchaus die Möglichkeit dazu.

Und – ich:

  • möchte, dass meine Wünsche respektiert werden
  • weiß, dass wenn keine Angehörigen da sind
  • das nicht schriftlich aufgeschrieben habe
  • nicht dafür Sorge trage, dass das jemand in die Hand bekommt, der nachher das auch umsetzt, dass meine Wünsche nicht respektiert würden

Deswegen bin ich für die Bestattungsfürsorge.

Bestattungsfürsorge – auch finanziell

Wer bedürftig wird, vielleicht pflegebedürftig wird, in Einrichtungen sein Wohnsitz verlegt, in ein Pflegeheim, Altersheim, wie auch immer, dann entsteht auch oft eine finanzielle Notlage und die Menschen werden auch bedürftig und finden über kurz oder lang Unterstützung für ihr Wohnen durch die Stadtverwaltung, die Sozialämter, die beitragen müssen dazu, dass diese immensen Kosten der Einrichtungen getragen werden. Und da kommt immer die Frage: Ja, bevor wir hier als Allgemeinheit, als Kommune Geld aufbringen, um jemanden im Pflegeheim zu unterstützen, hat jemand vielleicht jetzt noch irgendwo Geld auf dem Sparbuch, in der Lebensversicherung, auf dem Treuhandkonto, wo wir heute darauf zugreifen können? Denn wir müssen heute das Pflegeheim bezahlen, die Bestattung später ist oft nicht so relevant.

Und da wird mittlerweile sehr ernsthaft auch darüber nachgedacht und den Menschen die Möglichkeit gegeben, dass sie dieses Geld, wenn es Ihnen wichtig ist, für ihre Beerdigung anlegen dürfen. Früher gab es das sogenannte Schonvermögen: Geld, das nicht angegriffen werden darf, sofern es überhaupt vorhanden ist – 2.600 €. Da komme ich nicht weit, wenn ich eine Bestattung organisieren möchte. Schon gar nicht, wenn ich vielleicht eine klassische Erdgrabstätte möchte, Steinmetz-Kosten, Friedhofsgebühren tragen muss, reicht es nicht. Ja, aber wir sind ja ein Ehepaar – da haben wir ja zusammen 3.100 €.

Das reicht erst recht nicht.

Da hat man die letzten Jahre, vor zwei Jahren war es genauer gewesen, mal gemerkt, wir müssen da nachregulieren. Mittlerweile gönnt man diesen Menschen 5.000 € Schonvermögen pro Person, zweckgebunden für alle Notlagen, die da kommen mögen. Das heißt nicht, dass dieses Geld für die Bestattung noch da ist. Wir haben Fälle erlebt von Menschen, die auf ihrem Sparbuch Geld haben, reserviert für Ihre Bestattung, steht sogar drin „Das ist für meinen Beerdigung schon reserviert“. Und im Fall des Todes auf einmal sagt dann die Hausbank „Ja, der Verstorbene hat zwar bei uns ein Sparbuch, da steht auch drauf da sind 5.000 € drauf, aber guck mal, das Girokonto ist aber im Minus. Wir verrechnen erst mal miteinander. Und dann ist auch das Geld nicht mehr da, um eine bestehende Grabstätte aufzukaufen, zu verlängern und so weiter.

In vielen Gemeinden – und das macht’s jetzt relativ kompliziert – gibt es dann die Möglichkeit finanziell eine Bestattungsvorsorge zu treffen, die auch über die Behörden abgesichert ist. Und da gibt es keine Gesetzgebung, die deutschlandweit gültig ist. Es gibt in jeder Stadt, in jeder Gemeinde Absprachen zwischen den Behörden, den Bestattern, vielen anderen, die beteiligt sind. Man sagt, wir gönnen diesen Menschen, wenn sie dieses Geld zweckgebunden für ihre Beerdigung anlegen, neben dem Schonvermögen weiteres Geld.

Das ist in Kaiserslautern relativ niedrig, glaube, zirka 3.100 Euro

In anderen Städten geht das in einen fünfstelligen Bereich rein. Wenn man alles zusammen addiert zwischen Friedhofskosten, Trauerkaffee Zeitungsannonce, Blumen etc., Steinmetz, was dazugehört, dann sind die Kosten für eine Bestattung nicht niedrig. Sie können niedrig sein, wenn man irgendwo auf diese Dinge verzichten mag. Sie können aber auch, wenn man gewisse Vorstellungen hat, und seine Freunde und Verwandten einladen möchte zu einer schönen Bestattung, wie wir es auch bei mir im Haus auch erleben, wo Menschen sagen, wir wollen gar nicht traurig sein, wir freien hier ein Leben.

Das soll ein letztes Abschiedsfest noch einmal sein.

Da können diese Kosten durchaus auch sehr in die Höhe gehen. Und es tut immer gut, wenn nicht letzten Endes derjenige entscheidet, der das bezahlen muss, sondern derjenige, der seine eigene Bestattungen bestimmt, das Geld schon auf die Seite gelegt hat. „Kinder, macht euch kein Kummer, keine Sorgen. Ich hab gewisse Vorstellungen, aber es geht nicht von eurem Erbe ab. Weil ich habe das Geld auf die Seite gelegt oder es steckt in einer Versicherung drin oder was auch immer. Das ist so individuell, dass man da keine pauschalen Regeln nennen kann, sondern muss immer im Einzelfall darüber sprechen. Die einen haben ihre Familie, die anderen nicht. Die einen haben ihren Betreuer, der sich mehr oder weniger kümmern mag im Einzelfall, die dritten haben einen engen Freundeskreis, die vierten haben die Bestattungsunternehmen, zu dem sie enges Vertrauen haben, und sagen, ich weiß, dass ihr das so umsetzt, wie ich es mir wünsche.

Daher meine Empfehlung: Bestattungsvorsorge

Also ich bewerbe nach wie vor die Bestattungsvorsorge. Wo ich vor 30 Jahren, wenn mich einer gefragt hätte, was das ist, keine Antwort hätte geben können. Das hat man nie gebraucht. Und heute sehe ich aufgrund der Vielzahl an Menschen, die zu uns ins Unternehmen kommen, die sagen „Ich habe keine Angehören, ich bin alleinstehend. Und ja, ich habe Freunde, aber ich glaube, die dürfen das vielleicht gar nicht regeln. Oder ich möchte es ihnen nicht zumuten“, dass es sehr, sehr sinnvoll und richtig ist, sich über alles im Leben, wo wir uns Gedanken machen, auch über den letzten Weg Gedanken zu machen. Dafür stehen alle Bestatter, Friedhofsverwaltung, Ruheforst-Verwaltung ebenso ein, wo man hier zu Lebzeiten schon seinen Platz aussuchen kann.

Vielleicht kann man auf dem Friedhof in Kaiserslautern auch schon seinem letzten Platz aussuchen – die Stadtverwaltung ist vielleicht gar nicht so abgeneigt dem Gedanken gegenüber zu Lebzeiten schon Geld zu kassieren. Es gibt viele Wege. Wir beißen nicht, wir Bestatter. Besucht uns einfach mal – im Internet, in unserem Alltag, ruft mal an, macht mal einen Termin aus, sprecht uns mal an. Wir sind immer froh mit Menschen sprechen zu können, die nicht in Trauer sind, sondern in aller Ruhe ihre eigenen letzten Weg festzulegen.
Danke.

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