Trauerfeier und Bestattung in Corona-Zeiten

Zuletzt aktualisiert am 10. August 2023 um 12:04

Auch zu den Themen Trauerfeier und Bestattung in Corona-Zeiten gilt ab dem 27. Mai 2020 die von der rheinland-pfälzischen Landesregierung erlassene 8. Corona-Bekämpfungsverordnung (8. CoBeLVO). 
In dieser wird in § 2 Absatz 4 unter anderem auch die Teilnahme an Trauerfeiern – in geschlossenen Räumen – geregelt:

„Anlässlich Bestattungen dürfen in geschlossenen Räumen als Trauergäste folgende Personen teilnehmen:

  1. die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen oder des Verstorbenen,
  2. Personen, die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen im ersten oder zweiten Grad verwandt sind, und
  3. Personen eines weiteren Hausstands.

Über den Personenkreis nach Satz 1 hinaus dürfen auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 6 Satz 2 eingehalten wird.“

Trauerfeier und Bestattung im Freien

Im Freien können Bestattungen – Trauerfeiern und Beisetzungen – unter Berücksichtigung der nach wie vor geltenden, allgemeinen Hygienemaßnahmen (Abstandsgebot, Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Handdesinfektion etc) in eingeschränktem Umfang stattfinden. 

Mit welcher Personenanzahl ist jedoch in erster Linie abhängig von der jeweiligen Örtlichkeit.

Es ist außerdem so, dass die Landes-Verordnung erst einmal bis zum 9. Juni 2020 Bestand hat. 

In anderen Gemeinden können darüber hinaus andere Regelungen als in der Stadt Kaiserslautern gelten. Dazu kommt, dass einige Bestimmungen in Teilen durchaus widersprüchlich sind – und vor Ort unterschiedlich umgesetzt werden. Das bedeutet, dass auch informationen aus der Tagespresse so nicht in allen Orten und Gemeinden umsetzbar sein müssen…

Eine Besonderheit sind Gottesdienste im Freien

Bei denen entfällt nämlich die Maskenpflicht. Dafür müssen jedoch meist die Teilnehmer registriert werden.

Diese Unterlagen werden, sofern keine Behörden Einsicht verlangen, nach einer gewissen Frist vernichtet.

In welchem Umfang eine Bestattung derzeit durchgeführt werden kann, muss also jeweils im Einzelfall geklärt werden. 

Gerne beraten wir Sie dazu im konkreten Fall ausführlich und erarbeiten Lösungen, damit Sie trotz der gegebenen Umstände angemessen Abschied von Ihrem Verstorbenen nehmen können.

Sprechen Sie uns telefonisch an unter 0631 371150, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

PS
Gerne erinnern wir in diesem Zusammenhang auch an unsere ersten Artikel in diesem Zusammenhang:

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